Kanalplanung und Kanalinstanthaltung

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Kanäle dicht sein. Wer Abwasseranlagen – und dazu gehören auch Kanäle – betreibt, nicht aber für den Kanalbau zuständig ist, verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit während der Kanalinstandhaltung, ggf. auch Kanalsanierung selbst zu überwachen.
Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Anschluss und Grundleitungen.

Das öffentliche Kanalnetz in Deutschland ist mittlerweile in seinem Zustand weitestgehend bekannt. Die Zustände der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen zwecks Kanalplanung und Kanalinstandhaltung, sind jedoch weitestgehend unbekannt.
Erfahrungen zeigen, dass von Schadensquoten weit über 50% ausgegangen werden muss. Es muss auch nicht immer der ganze Garten umgegraben werden, um Leitungen sanieren zu können. Moderne Sanierungstechniken machen es möglich, Kanäle auch ohne Grabarbeiten sanieren zu können.
Um weitgehendst Schäden zu vermeiden, wird empfohlen, regelmäßig sich der Kanalinstandhaltung zu widmen oder auch bei der Kanalplanung wichtige Faktoren/ Risiken zu berücksichtigen.

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